Vorsorgen U0 - J2

Diese wurden eingeführt, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu begleiten und Gefährdungen der gesunden Entwicklung frühzeitig erkennen zu können. Hierzu gehören auch Gefährdungen durch ein ungünstiges Umfeld wie z.B. Vernachlässigung oder Gewalt in jeder Form.

Sie finden statt am 1. Lebenstag, in der ersten Woche, nach dem ersten Monat, nach dem ersten Vierteljahr, nach dem ersten Halbjahr, zum ersten Jahr, dann jährlich bis zur U9 und dann alle 2-3 Jahre. Die Untersuchungsinhalte sind dem Zeitpunkt jeweils angepasst.

Die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen ist in Hessen bis zur U9 Pflicht und wird überwacht. Sie erhalten dazu eine schriftliche Aufforderung. Wird eine Vorsorge nicht durchgeführt, wird Sie das Jugendamt kontaktieren. Vereinbaren Sie daher die Termine frühzeitig, sobald Sie die Aufforderung erhalten. Die U3 können Sie bereits vor Entbindung planen, dies erleichtert uns die Terminfindung. Eine U2 terminieren wir kurzfristig.

Sind Sie Mitglied einer BKK? In diesem Fall können Sie u.U. vor Geburt einen Termin zur U0 vereinbaren, einem Gesprächs- und Kennenlerntermin. Die Zusatzuntersuchungen U10, U11 und J2 werden ebenfalls von vielen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Bitte sprechen Sie uns an. Privat Versicherte haben je nach Tarif evtl. zusätzlichen Anspruch auf einen jährlichen „Check-Up“.

Nachgeholte Vorsorgen, die außerhalb des normalen Zeitraums erfolgen, weil Sie leider nicht rechtzeitig an die Terminvereinbarung gedacht oder den Termin nicht wahrgenommen haben, müssen Sie leider selbst zahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und richtet sich nach dem Umfang der Untersuchung.

Kinder sind neugierig, manchmal haben Sie aber aufgrund früherer Erfahrungen auch Angst vor den Terminen. Ab der U7 finden bei den Vorsorgen normalerweise keine Impfungen statt.